LOSUNG DES TAGES

Noah tat alles, was ihm Gott gebot.

1. Mose 6,22

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Die Wahl zum Kirchenvorstand am 22. September 2019 rückt näher.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind, denn ohne diese Eintragung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.

Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die digitale Wählerliste vom 23. Juni bis zum 28. Juni 2019 in den Räumlichkeiten des Gemeindebüros des Pfarramts I Bergen-Enkheim, Am Königshof 7, 60388 Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt.
Wahlvorschläge sind bis zum 16. Juni 2019 im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde, Laurentiusstraße 2, einzureichen.
Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
-    im Pfarramt Bergen-Enkheim I, Am Königshof 7
-    oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls Vorgeschlagene vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unter-zeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat Hanau eingelegt werden kann.
Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk.
In unserer Gemeinde werden 12 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Als Wahllokale sind das Dietrich-Bonhoeffer-Haus für die Wahlberechtigten aus Enkheim und das Gemeindezentrum Bergen für die Wahlberechtigten aus Bergen festgelegt.
Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 26. August, bis zum Samstag, 21. September 2019, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt Bergen-Enkheim I und am Wahltag, dem 22. September 2019, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.
Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 27. August bis 16. September 2019 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse.